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德文简要租房合同

Mietvertrag

Zwischen

Handy-Nr.:

als Vermieter

und

Handy-Nr.:

als Mieter

~

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietr?ume

Vermietet wird im Hause____________

_ ____

die Wohnung im _____1 m?bliertes Appartement __________

bestehend aus __1_ Zimmer, __1_ Küche/Kochnische, __1_ Bad/Dusche/WC.

Die zu Wohnzwecken genutzte Fl?che betr?gt _37,41_ m2.

ab dem bis zum

vermieteten R?ume für sich, seine Angeh?rigen oder Angeh?rige

seines Haushaltes nutzen.

'

§ 2 Beim Einzug werden ausgeh?ndigt:

2 Haustürschlüssel

1 Briefkastenschlüssel

Die Anfertigung von zus?tzlichen Schlüsseln vom Haus ist nur mit

ausdrücklicher Zustimmung der Vermieter gestattet.

§ 3 Miete

Die Miete: €

inkl. Heizung, Wasser, Strom, Internet.

~

Die Miete wird monatlich im Voraus, sp?testens am dritten Werktag des

Kalender-Monats an den Vermieter auf das Kontoinhaber. & Kto. Nr. bei der Sparkasse Aachen, BLZ überwiesen.

(IBAN: ; SWIFT/BIC-

code: )

§ 4 Benutzung der Mietr?ume

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gemeinschaftlichen Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln.

Er hat insbesondere für ausreichende Reinigung und Belüftung zu sorgen.

2. Auftretende M?ngel und Sch?den an der Mietsache hat der Mieter dem

Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unte rl?sst der Mieter schuldhaft

die unverzügliche Anzeige, haftet er dem Vermieter für den hierdurch

eintretenden Schaden.

§ 5 Tierhaltung

}

Das Halten von Tieren, die St?rungen, Verschmutzungen sowie Bel?stigungen anderer Mitbewohner verursachen k?nnen, ist nicht gestattet.

§ 6 Ausbesserungen und bauliche Ver?nderungen

1. Der Mieter hat Einwirkungen auf die Wohnungen zu dulden, die erforderlich sind, um sie oder das Geb?ude zu erhalten.

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnung oder sonstiger Teile des Hauses oder zur Einsparung von Heizenergie oder Wasser (Modernisierungen) hat der Mieter nach Maßgabe des § 554 Abs. 2 BGB zu dulden.

3. Der Vermieter ist zur Durchführung von Modernisieru ngsma?nahmen nicht verpflichtet.

4. Der Mieter darf bauliche Ver?nderungen an der Mietsache ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht vornehmen. Er darf ohne vorherige Genehmigung des Vermieters vorhandene Einrichtungen nicht beseitigen oder durch andere ersetzen. Die Genehmigung kann davon abh?ngig gemacht werden, dass der Mieter sich zur v?lligen oder teilweisen Wiederherstellung des früheren Zustands bei Beendigung des Mietverh?ltnisses verpflichtet.

@

§ 7 Beendigung des Mieterverh?ltnisses

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